Festgebundene Asbest-Produkte
Asbestzement-Dach- und Fassadenplatten
Asbestzement-Rohre und Formteile
Kunststoffbodenbeläge (Venylasbest)
Abestzement-Blumenkästen
Schwachgebundene Asbest-Produkte
Asbesthaltige Nachtspeicheröfen und Großblockspeicher
Spritzmassen und Feuerschutzplatten
Isolationsmatten, Schnüre und Gewebe
Spachtelmassen, Putze und Farben Sowie in vielen Klebern
Schnüre als dichtung in Brandschutz Türen
Risiken
Wenn Asbest mechanisch bearbeitet wird, werden Fasern freigesetzt, die eingeatmet in einem Zeitraum von ca. 15 bis 40 Jahren Krankheitsbilder der Atmungsorgane auslösen können, wie Asbestose, Bronchialkarzinom. Es sterben in Deutschland immer noch sehr viele Menschen an den Folgen der anerkannten asbestbedingten Berufskrankheit.
Demontage Abbruch
Asbest-Entsorgung dürfen nur zugelassene Firmen ausführen, die den Anforderungen der Asbest-Richtlinie sowie der TRGS 519 entsprechen. Es sind die entsprechenden Sachkundenachweise erforderlich.
Das Arbeiten an schwachgebundenen Asbestprodukten dürfen nur Firmen ausführen, welche die Zulassung nach §39 GefStoff, Anhang I, Nr. 2, 2.4.2, Abs. 4 besitzen. Diese Arbeiten werden in der Regel unter Schwarzbereichsbedingungen ausgeführt (Personenschutzausrüstung, Maske, Unterdruckhaltegeräte, HVS K1-H1 Sauger, Schleusentechnik).
Vor Freigabe der Arbeitsbereiche und dessen Abbau, werden Raumluftmessungen gemäß VDI 3492 durchgeführt.